Vorreiter war ernst gemeint, liebe SPD!

„Gleiche Rechte – Gleiche Pflichten“, dies wolle die grün-rote Landesregierung für Homosexuelle im Land durchsetzen und ermöglichen; so steht es neben vielen anderen guten Dingen im Koalitionsvertrag (Seite 73) von Grünen und SPD geschrieben. Nach den schwarz-gelben Jahren, in denen Schwulen- und Lesbenpolitik in der CDU nicht und in der FDP nur hinter vorgehaltener Hand vorhanden war, ein vielversprechender Paradigmenwechsel. Recht schnell verabschiedete sich die Regierung von den beschämendsten Altlasten, siedelte Verpartnerungen verbindlich bei den Standesämtern an, anstatt es Land- und Stadtkreisen freizustellen, was in manchen Fällen durchaus zu Verpartnerungen auf der KFZ-Zulassungsstelle führte. Vom Schlusslicht zum Vorreiter, das war das Ziel. Doch anscheinend muss man nach einem Jahr den roten Koalitionspartner nochmals daran erinnern, was eine Vorreiterrolle mit sich bringt.

Konkret dreht es sich um die Zuschläge für verpartnerte Beamtinnen und Beamten. Man könnte natürlich über Sinn oder Unsinn dieser Beamtenzuschläge bzw. -privilegien diskutieren, jedoch werden sie nach wie vor allen verheirateten Beamten gezahlt. Dazu zählen beispielsweise der Ehegattenzuschlag, der sich auf 120 Euro im Monat beläuft. In einem ersten Gesetzesentwurf aus den SPD geführten Ministerien war die Rückwirkung zum 01.01.2011, auf Antrag zum 01.01.2009 geplant. Schon zum damaligen Zeitpunkt waren wir Grüne mit dem Text unzufrieden und artikulierten unsere Kritik gegenüber der Landesregierung. Auch die Schwusos/Arbeitskreis der Lesben und Schwulen in der SPD war nicht untätig, wenn auch die Wortwahl in der Diskussion nicht hilfreich war. Bereits im September 2011 votierte die Fraktion der Grünen im Landtag einstimmig für eine Rückwirkung bis zum Jahr 2003. Nun, nachdem einiges Wasser den Neckar hinunter geflossen ist positioniert sich auf der Koalitionspartner: Die SPD-Fraktion im Landtag von Baden-Württemberg hat diese Woche nach einem Bericht in den Stuttgarter Nachrichten einstimmig gegen eine Rückwirkung zum 2003 gestimmt und hält an der vorgesehenen Grenze zum 01.01.2009 fest. Zurecht enttäuscht sind wir Grüne, dass es die SPD mit der Vorreiterrolle anscheinend nicht so ernst nimmt.

Denn Vorreiter hieße, die rechtlichen Gebote zu berücksichtigen, die aus vielerlei Richtermündern kamen: So hat der EuGH mit Urteilen vom 01.04.2008 in der Rechtssache Maruko (C-267/06,; NJW 2008, 1649) und vom 10.05.2011 in der Rechtssache Römer (C-147/08; NJW 2011, 21879) entschieden, dass Benachteiligung von verpartnerten Beschäftigten gegenüber verheirateten Beschäftigten beim Arbeitsentgelt eine unmittelbare Diskriminierung wegen ihrer sexuellen Ausrichtung darstellt. Diese ist durch die Richtlinie 2000/78/EG verboten, die am 03. Dezember 2003 in Kraft trat – dem Datum, bis zu welchem die Rückwirkung nach überwiegender Meinung zurückreichen muss. Mit Berlin und Nordrhein-Westfalen haben sich bereits zwei Länder zu diesem Datum bekannt, Hamburg und Rheinland-Pfalz sind sogar einen Schritt weiter gegangen und dehnten die Rückwirkung bis ins Jahr 2001 aus, in welchem das Lebenspartnerschaftsgesetz beschlossen wurde. Auch der Lesben- und Schwulenverband (LSVD) ist der Meinung, dass verpartnerten Beamten, Richter und Soldaten schon jetzt ab dem Ablauf der Umsetzungsfrist der Richtlinie 2000/78/EG am 03.12.2003 Anspruch auf Glelchstellung haben. Wer also den Rechtsweg über die Gerichte sucht hat aller Voraussicht nach gute Chancen Anspruch auf Zurückzahlung bis 2003 zugesprochen zu bekommen. Ein Weg, den vielleicht auch viele Beamte im Ländle wählen, sollte die Rückwirkung nicht wie von den Grünen gefordert passieren. Mit Prozesskosten für das Land und unschönen Berichten über eine verurteilte Landesregierung, die mal Vorreiter sein wollte. Die SPD stellt sich übrigens lieber öffentlichkeitswirksam in Form ihres Fraktionsvorsitzenden Schmiedel an die Seite des DGB und schließt Kürzungen bei Beamtinnen und Beamten aus, verweigert aber per Fraktionsbeschluss schwulen und lesbischen Beamten den ihnen rechtmäßig zustehenden Zuschlag. Zu dieser Thematik ist leider auch von den Gewerkschaften kein Wort der Unterstützung zu hören, im Gegenteil: Der Vorsitzende des Beamtenbundes hat, der sonst Fürsprecher der Rechte von Beamten ist hatte sich gegen eine länger rückwirkende Gleichstellung von Beamten ausgesprochen.

Unschön per Nebensatz zu erwähnen sind despektierliche Äußerungen von Nikolaos Sakellariou, Innenpolitischer Sprecher der  SPD-Fraktion. Dieser gab von sich, dass der rückerstattete Betrag „für eine schöne Kreuzfahrt reichen“ werde und bediente so gängige Klischees (vielleicht auch an dem ein oder anderen SPD-Stammtisch). Mit keinem Satz erwähnte er damals wie heute, dass verheiratete heterosexuelle Paare dieses Geld bereits rechtmäßig erhalten haben. Dies zeigt auch, dass Vergleiche mit den von der Kündigung betroffenen Schleckerfrauen angesichts einer möglichen Rückzahlung des Betrages in dieser Diskussion weder angebracht, noch zielführend sind – Äußerungen wie diese lösen nur  ungerechtfertigte Neiddebatten aus, die kein Mensch haben wollen kann.

Die SPD muss sich entscheiden: Willkürliche Gleichstellung nach Kassenlage oder gebotene, gerechte Rückwirkung. Wer Vorreiter sein will, weiß wie er/sie sich entscheiden muss. Alles andere hieße die rote Laterne bei der Gleichstellung von Lesben und Schwulen weiter durchs Land zu tragen.

Hintergrund:

Deutschlandfunk-Bericht mit verschiedenen O-Tönen: „Grün-Rot diskutiert über Familienzuschlag in Baden-Württemberg

Pressemitteilung der Projektgruppe Lesben und Schwule (mittlerweile Landesarbeitsgemeinschaft Lesben, Schwule und Transgender) aus dem Oktober 2011: „Für wirkliche Gleichstellung und nicht nach Kassenlage!

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert